Unfall · Bußgeld · Führerschein
Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht in Hameln
Nach einem Verkehrsunfall oder bei rechtlichen Problemen im Straßenverkehr ist eine frühzeitige rechtliche Beratung von besonderer Bedeutung. Wir vertreten Sie bei der Regulierung von Unfallschäden, der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie gegenüber Versicherungen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie in Bußgeldverfahren und bei verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen, etwa wegen Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder fahrlässiger Körperverletzung.
- 08von 8 Tätigkeitsschwerpunkten
- HamelnGoethestraße 7
- Terminnach Vereinbarung

Worum es geht
Gut beraten von Anfang an
Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert: die rote Ampel, zu wenig Abstand, der Blitzer oder ein Unfall. Das Verkehrsrecht umfasst Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsversicherungsrecht. Wir helfen auch, wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen möchten, die Kfz-Versicherung nicht zahlt oder es beim Autokauf Probleme gibt.
Ihr Anliegen
Wobei wir Ihnen helfen
Entschädigung nach dem Unfall
- Abwicklung mit der Versicherung
- Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatz und Schmerzensgeld
Bußgeld und Führerschein
- Abwehr von Bußgeldern, z. B. wegen Geschwindigkeit, Rotlicht oder Handy am Steuer
- Fahrverbot und Führerscheinentzug
Verkehrsstrafrecht
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
- Trunkenheit oder Drogen im Verkehr
- Fahrlässige Körperverletzung
Gut zu wissen
Was kostet die Anwältin im Verkehrsrecht?
Trifft Sie keine Schuld an einem Unfall, übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten. Mit Verkehrsrechtsschutz trägt meist Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Ohne Versicherung hängen die Kosten vom Einzelfall ab – die Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher kostet höchstens 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Über alle weiteren Kosten sprechen wir offen, bevor Kosten entstehen.
FAQ
Häufige Fragen
Brauche ich nach einem unverschuldeten Unfall eine Anwältin?
Es ist sinnvoll: Die Versicherung des Unfallgegners vertritt deren Interessen. Wir sorgen dafür, dass Sie alle Ansprüche erhalten – und die Anwaltskosten trägt bei unverschuldeten Unfällen in der Regel die gegnerische Versicherung.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Das hängt vom Einzelfall ab, zum Beispiel von Messung, Beweislage und drohendem Fahrverbot. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden.
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Kontakt
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie entscheiden.
Termine vergeben wir nach Vereinbarung – telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Telefon: Mo–Do 9–12:30 und 14–16 Uhr · Fr 9–13 Uhr
