Kauf · Schenkung · Grundbuch

Grundstücks- und Immobilienrecht in Hameln

Grundstücke und Immobilien sind häufig von erheblichem wirtschaftlichem und persönlichem Wert. Umso wichtiger ist eine rechtssichere Gestaltung. Wir beraten Sie bei Kauf- und Schenkungsverträgen, Grundbuchangelegenheiten, Dienstbarkeiten sowie allen weiteren Fragestellungen rund um Immobilien. Durch eine sorgfältige rechtliche Begleitung schaffen wir die Grundlage für sichere Entscheidungen.

  • 07von 8 Tätigkeitsschwerpunkten
  • HamelnGoethestraße 7
  • Terminnach Vereinbarung
Notarin mit geöffneter Akte im Flur der Kanzlei

Ihr Anliegen

Wobei wir Ihnen helfen

Wir beraten Sie bei

  • Kaufverträgen über Grundstücke und Immobilien
  • Schenkungs- und Übergabeverträgen
  • Grundbuchangelegenheiten
  • Dienstbarkeiten, Wohn- und Nutzungsrechten
  • allen weiteren Fragen rund um Immobilien

Gut zu wissen

Anwältin und Notarin unter einem Dach

Ein Grundstückskaufvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Im Notariat begleitet Notarin Sandra Sutmar-Girke die Beurkundung unparteilich für alle Beteiligten. Möchten Sie dagegen einseitig beraten oder vertreten werden, ist das ein anwaltliches Mandat – wer welche Rolle übernehmen kann, klären wir vorab mit Ihnen.

FAQ

Häufige Fragen

Warum muss ein Grundstückskauf notariell beurkundet werden?

Das schreibt das Gesetz vor (§ 311b BGB). Die Notarin sorgt dafür, dass beide Seiten über Inhalt und Folgen belehrt sind, und veranlasst die Eintragungen im Grundbuch.

Was ist eine Dienstbarkeit?

Ein im Grundbuch eingetragenes Recht, ein fremdes Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen – zum Beispiel ein Wegerecht oder ein Wohnungsrecht.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie entscheiden.

Termine vergeben wir nach Vereinbarung – telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Telefon: Mo–Do 9–12:30 und 14–16 Uhr · Fr 9–13 Uhr