Kauf · Schenkung · Grundbuch
Grundstücks- und Immobilienrecht in Hameln
Grundstücke und Immobilien sind häufig von erheblichem wirtschaftlichem und persönlichem Wert. Umso wichtiger ist eine rechtssichere Gestaltung. Wir beraten Sie bei Kauf- und Schenkungsverträgen, Grundbuchangelegenheiten, Dienstbarkeiten sowie allen weiteren Fragestellungen rund um Immobilien. Durch eine sorgfältige rechtliche Begleitung schaffen wir die Grundlage für sichere Entscheidungen.
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- HamelnGoethestraße 7
- Terminnach Vereinbarung

Ihr Anliegen
Wobei wir Ihnen helfen
Wir beraten Sie bei
- Kaufverträgen über Grundstücke und Immobilien
- Schenkungs- und Übergabeverträgen
- Grundbuchangelegenheiten
- Dienstbarkeiten, Wohn- und Nutzungsrechten
- allen weiteren Fragen rund um Immobilien
Gut zu wissen
Anwältin und Notarin unter einem Dach
Ein Grundstückskaufvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Im Notariat begleitet Notarin Sandra Sutmar-Girke die Beurkundung unparteilich für alle Beteiligten. Möchten Sie dagegen einseitig beraten oder vertreten werden, ist das ein anwaltliches Mandat – wer welche Rolle übernehmen kann, klären wir vorab mit Ihnen.
FAQ
Häufige Fragen
Warum muss ein Grundstückskauf notariell beurkundet werden?
Das schreibt das Gesetz vor (§ 311b BGB). Die Notarin sorgt dafür, dass beide Seiten über Inhalt und Folgen belehrt sind, und veranlasst die Eintragungen im Grundbuch.
Was ist eine Dienstbarkeit?
Ein im Grundbuch eingetragenes Recht, ein fremdes Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen – zum Beispiel ein Wegerecht oder ein Wohnungsrecht.
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Telefon: Mo–Do 9–12:30 und 14–16 Uhr · Fr 9–13 Uhr
