Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitsrecht in Hameln

Das Arbeitsrecht begleitet Arbeitgeber und Arbeitnehmer während des gesamten Arbeitsverhältnisses. Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, bei Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Zeugnissen sowie in allen weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Auch in gerichtlichen Verfahren vertreten wir Ihre Interessen mit der erforderlichen Erfahrung und dem Blick für praktikable, rechtssichere Lösungen.

  • 05von 8 Tätigkeitsschwerpunkten
  • HamelnGoethestraße 7
  • Terminnach Vereinbarung
Rechtsanwältin prüft ein Schreiben in der Kanzlei

Ihr Anliegen

Wobei wir Ihnen helfen

Rund um das Arbeitsverhältnis

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Aufhebungsverträge
  • Arbeitszeugnisse

Vor dem Arbeitsgericht

  • Vertretung im arbeitsgerichtlichen Verfahren
  • Praktikable, rechtssichere Lösungen – auch im Vergleich

FAQ

Häufige Fragen

Ich habe eine Kündigung erhalten. Wie viel Zeit habe ich?

Wenig: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Melden Sie sich deshalb möglichst sofort.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Ein Aufhebungsvertrag kann Nachteile haben, etwa beim Arbeitslosengeld oder bei einer Abfindung. Lassen Sie ihn vor der Unterschrift prüfen.

Beraten Sie auch Arbeitgeber?

Ja. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer – von der Vertragsgestaltung bis zur Vertretung vor Gericht.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie entscheiden.

Termine vergeben wir nach Vereinbarung – telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Telefon: Mo–Do 9–12:30 und 14–16 Uhr · Fr 9–13 Uhr