Forderungen · Inkasso · Mahnverfahren
Forderungsrecht und Forderungseinzug in Hameln
Offene Forderungen binden Zeit und verursachen wirtschaftliche Nachteile. Wir unterstützen Privatpersonen und Unternehmen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Unser Augenmerk liegt auf einer effizienten und wirtschaftlich sinnvollen Vorgehensweise.
- 04von 8 Tätigkeitsschwerpunkten
- HamelnGoethestraße 7
- Terminnach Vereinbarung

Worum es geht
Gut beraten von Anfang an
Nicht gezahlte Rechnungen oder unerwartete Zahlungsaufforderungen: Bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Auch für Unternehmen wird ein wirksamer Forderungseinzug immer wichtiger – große Forderungsausfälle oder übersehene Verjährungsfristen können existenzbedrohend sein. Wir machen offene Forderungen für Gläubiger geltend oder wehren Forderungen ab.
Ihre Möglichkeiten
Eine offene Forderung – Schritt für Schritt
- Stufe 1
Außergerichtlich
Mahnschreiben mit Fristsetzung zur Zahlung.
- Stufe 2
Gerichtlich
Gerichtliches (Mahn-)Verfahren, um die Forderung zu titulieren.
- Stufe 3
Vollstreckung
Zwangsvollstreckung aus dem Titel.
Tipp: Wir helfen Ihnen bereits im Vorfeld, die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten des Forderungseinzugs einzuschätzen.
Gut zu wissen
Inkasso oder Anwältin?
Seriöse Inkassounternehmen decken meist nur die erste, außergerichtliche Stufe ab: unbestrittene, bereits angemahnte Forderungen einzuziehen. Eine Rechtsanwältin kann alle Stufen mit Ihnen gehen – bis zum gerichtlichen Verfahren und zur Vollstreckung.
FAQ
Häufige Fragen
Wann verjährt eine offene Rechnung?
In der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Eine Mahnung allein hält die Verjährung nicht auf – ein gerichtlicher Mahnbescheid dagegen schon.
Ich habe eine Zahlungsaufforderung erhalten, die ich für falsch halte.
Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Fristen, aber zahlen Sie nicht ungeprüft. Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie binnen zwei Wochen Widerspruch einlegen. Wir prüfen die Forderung und übernehmen die Abwehr.
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Kontakt
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie entscheiden.
Termine vergeben wir nach Vereinbarung – telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Telefon: Mo–Do 9–12:30 und 14–16 Uhr · Fr 9–13 Uhr
